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Rathaus

Sachgebiet: Ortsvorsteher

Ortschaftsverfassung

Für die Gemeinde March ist die Ortschaftsverfassung nach § 67 Gemeindeordnung (GO) eingeführt.

Ortschaften

Die Ortschaften Buchheim, Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen sind entsprechend dem Gebiet der früher selbstständigen Gemeinden eingerichtet. Nach § 68 GO sind in den Ortsteilen Ortschaftsräte gebildet, Ortvorsteher bestellt sowie jeweils eine örtliche Verwaltung eingerichtet.

Ortsvorsteher in March sind für die Ortschaften
nachfolgend als Mitarbeiter aufgelistet:
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