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Rathaus

Haushaltsplan

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Einnahmen und der Ausgaben
b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

Verfahrensablauf

Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:
die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes (Verwaltungshaushalt)
die vorgesehenen Ausgaben für Investitionen und deren Finanzierung (Vermögenshaushalt)
der Stellenplan eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre ein Erläuterungsbericht (Vorbericht).

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