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Rathaus

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Zur Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht sind bestimmte Voraussetzungen notwendig.

Weitere Infos zur Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie bei der GEZ.
Verfahrensablauf

Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.

Dieser ist beim Sozialamt March erhältlich.

Ausführliche Informationen und Formulare auch unter www.gez.de

Frist/Dauer
Die Befreiung kann generell erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen.
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