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Rathaus

Wirtschaftserlaubnis (vorläufige)

Die vorläufige Wirtschaftserlaubnis nach § 12 GastG erteilt die Gemeindeverwaltung an Vereine, Selbstständige oder Privatpersonen zur Durchführung einer Veranstaltung mit Bewirtung.

Verfahrensablauf

Bei der Antragstellung ist der Gemeindeverwaltung folgendes mitzuteilen:

  • Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort
  • Verzehrangebot
Frist/Dauer

Antragstellung spätestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung.

Kosten/Leistung

Auf Anfrage.

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