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Rathaus

Grundstücksbewertung

Zur Bearbeitung sind erforderlich:

1) Schriftlicher Antrag ( Antrag formlos stellen)

2) Grundbuchauszug

3) Einverständniserklärung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist.

4) Ggf. anderweitiger Nachweis über die Antragsberechtigung (Erbnachweis, etc.)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Verkehrswertermittlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht.

Gutachten können u.a. beantragt werden für bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Geschäfts-/Wohngrundstücke), für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, unbebaute Grundstücke (Bauplätze, Rohbauland, Bauerwartungsland, landwirtschaftliche Grundstücke).

Bewertet werden können ebenso Rechte oder Belastungen an Grundstücken, wie z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, etc.

Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung.

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