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Rathaus

Nachbarrecht

Einhalten von Grenzabständen, Höhenangaben und Umfang, bei baulichen Anlagen und Bepflanzungen gegenüber dem Nachbargrundstück usw.

Es handelt sich um Privatrecht, d.h. die Gemeindeverwaltung kann Ihnen nur allgemeine Informationen zum Nachbarrecht geben.

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