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Rathaus

Flohmarkt

Für Privatpersonen ist die Veranstaltung eines Flohmarktes an Werktagen generell zulässig.

Es müssen aber bestimmte Grundsätze eingehalten werden.

Die schriftliche Anzeige sollte der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, also sechs bis acht Wochen vor der geplanten Veranstaltung eingehen und Angaben über Zeit; Ort und verantwortliche Person enthalten.
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