Polizeiliches Führungszeugnis
Grundsätzlich ist zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt:
1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für den Arbeitgeber) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt.
2. Führungszeugnisse, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt der entsprechenden Behörde übersandt. Insofern ist es erforderlich, dass bei der Beantragung die Anschrift und, zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde, der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen mitgeteilt wird.
Das Führungszeugnis wird nach ca. zwei Wochen vom Bundeszentralregister zugesandt.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.