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Rathaus

Baulastenverzeichnis

Durch Erklärung gegenüber dem Bauordnungsamt der Gemeinde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Arten von Baulasten:

  • Abstands-Baulast
  • Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
  • Leitungs-Baulast
  • Anbau-Baulast
  • Vereinigungs-Baulast
  • Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
  • Nutzungsbeschränkungen
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Verfahrensablauf

Wenn Sie eine neue Baulast eintragen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter.

Für eine Auskunft aus dem bestehenden Baulastenverzeichnis befragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.

Die Auskunft ist jedoch nur bei berechtigtem Interesse möglich.

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