Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch öffentliche Verkehrsmittel.
Die Beförderungskosten für Schüler der Marcher Schulen werden ab einer Mindestentfernung von 3 km vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in folgenden Fällen erstattet:
Wenn bereits für zwei Kinder Schülerbeförderungskosten bezahlt werden, erhält das dritte Kind die Regio-Karte A kostenlos. Hierzu muss die Erklärung zur Eigenanteilszahlung im Rechnungsamt abgegeben werden.
Die Schüler erhalten im Schulsekretariat die Berechtigungsabschnitte zum Lösen der Schülermonatskarten, die sie an den Verkaufsstellen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) abgeben können und eine Regio-Karte A hierfür erhalten.
Bei Verlust einer Schülermonatskarte wird kein Ersatz geleistet.
Es gilt die Satzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über die Erstattung der notwendingen Schülerbeförderungskosten in der jeweils gültigen Fassung.
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.
Die von den Eltern zu entrichtenden Eigenanteile richten sich nach der Satzung des http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/ über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.