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Rathaus

Bestattungsangelegenheiten

Der Tod einer Person ist vom Arzt festzustellen. Der Arzt stellt hierüber den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung aus. Die beiden Dokumente müssen dem Standesamt des Sterbeortes vorgelegt werden, zusammen mit der Personenstandsurkunde des Verstorbenen (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde). Das Standesamt beurkundet daraufhin den Sterbefall und stellt die erforderlichen und benötigten Urkunden aus.

Wegen der Bestattung ist die zuständige Gemeindeverwaltung, Frau Burkart, Telefon 422-9150, zu informieren und abzuklären, welcher Bestattungsplatz in Frage kommt und wann die Bestattung auf dem Friedhof erfolgen soll. Die kirchliche Einsegnung ist mit dem betreffenden Pfarramt abzusprechen. Der Bestattungstermin (frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes) wird in Absprache mit dem Pfarramt und der Gemeindeverwaltung festgesetzt.

Diese behördlichen Schritte müssen die Angehörigen spätestens am nächsten Werktag veranlassen. Eine Bestattung darf auf dem Friedhof erst erfolgen, wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) beim Amt vorliegen.

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