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Rathaus

Landesfamilienpass

Einen Landesfamilienpass erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern zusammenleben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens eimem kindergeldberechtigten Kind zusammmenleben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindesten 50 Prozent Erwerbsminderung.

Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und ist , solange die Voraus-setzungen erfüllt sind, gültig. Die Gutscheinhefte werden jährlich ausgegeben. Sie erhalten die Gutscheinhefte beim Bürgerbüro.

Kosten/Leistung

Der Landesfamilienpass ist gebührenfrei.

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