Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt beurkundet. Er wird sofort wirksam.
Mitarbeiter
Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 50,00 €
Zugehörigkeit zu
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt beurkundet. Er wird sofort wirksam.
Die Gebühr beträgt 50,00 €