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Rathaus

Ausgleichsbeitrag Ökologie §§ 135a-c BauGB

Einzelfragen zum Kostenerstattungsbetrag gem. §§ 135 a - c BauGB können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären.
In der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gem. §§ 135 a – c BauGB der Gemeinde March können Sie sich bereits vorab u.a. über den Beitragsmaßstab sowie die umlagefähigen Kosten informieren.
Die Erhebung der Kostenerstattungsbeträge erfolgt entweder auf der Grundlage einer öffentlichrechtlichen Ablösevereinbarung oder durch den Erlass eines Bescheids.
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