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Rathaus

Sperrzeitverkürzung

Für den Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft gelten die gesetzliche nächtliche Sperrzeit, oder eine individuell festgelegte.
Bei besonderen Anlässen kann die Gemeinde eine Verkürzung dieser Sperrzeit genehmigen. Anträge nimmt das Bürgerbüro entgegen.
Kosten/Leistung

Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu erfragen.

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