Sperrzeitverkürzung
Für den Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft gelten die gesetzliche nächtliche Sperrzeit, oder eine individuell festgelegte.
Bei besonderen Anlässen kann die Gemeinde eine Verkürzung dieser Sperrzeit genehmigen. Anträge nimmt das Bürgerbüro entgegen.
Bei besonderen Anlässen kann die Gemeinde eine Verkürzung dieser Sperrzeit genehmigen. Anträge nimmt das Bürgerbüro entgegen.
Kosten/Leistung
Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu erfragen.
Zugehörigkeit zu