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Rathaus

Erbschein, Antrag

 Im Sterbefall erhalten die Angehörigen ein Informationsschreiben über die Nachlassangelegenheiten. Das Nachlassgericht hat seit einer in Baden-Württemberg am 09.05.2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des Landesrechts keine Erbenermittlungspflicht mehr. Die Nachlassgerichte werden in der Regel nur noch auf einen Antrag der Beteiligten tätig.
 
Dies bedeutet, dass das Nachlassgericht in Sterbefällen nicht mehr automatisch auf die Hinterbliebenen zugeht und sie über den Fortgang des Verfahrens informiert. 
 
Wir weisen Sie darauf hin, dass Testamente unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern sind und Beteiligte selbst beim Nachlassgericht aktiv werden müssen, falls sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, einen Erbschein oder Erbnachweis oder sonst ein nachlassgerichtliches Zeugnis benötigen.
 
Das Amtsgericht Freiburg wird auf der dortigen Homepage www.amtsgericht-freiburg.de
weitere Informationen einstellen. Für eine Rechtsberatung empfiehlt das Nachlassgericht, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Weitere Informationen zur Notariatsreform finden Sie unter www.notariatsreform.de.
 
Bitte beachten Sie, dass die Standesämter, das Informationsschreiben an die Hinterbliebenen lediglich zusenden. Für eventuelle Rückfragen, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Stellen.
Dienstgebäude Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg i.Br.
(Nachtbriefkasten zur Fristwahrung: Holzmarkt 2, 79098 Freiburg i.Br.)
Postanschrift Holzmarkt 2, 79098 Freiburg i.Br.
Telefon/Infothek 0761/205-3300
E-Mail poststelle(at)agfreiburg.justiz.bwl.de
Homepage www.amtsgericht-freiburg.de
Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache
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