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Änderung der Zuständigkeit des Gutachterausschusses

Viele Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben sich zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ mit Sitz bei der Stadt Müllheim zusammengeschlossen. Mit diesem gemeinsamen Gutachterausschuss wird ein wichtiges Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht.

Bisher hatte fast jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss. Diese waren dafür zuständig Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung relevanten Daten. In der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden hierzu alle Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.

Hintergrund des Zusammenschlusses die aktuelle Grundsteuerreform. Hier hat der Gesetzgeber u. a. konkret festgelegt, dass „eine ausreichende Zahl von Kauffällen“ erforderlich ist (ca. 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr), um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

Gutachterausschussgebührensatzung

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Bodenrichtwerten und Verkehrswertgutachten künftig an die zentrale Geschäftsstelle in Müllheim:

www.muellheim.de/bodenrichtwerte/march

 
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Tel. 07631 / 801-650
Fax 07631 / 801-669
E-Mail: gutachterausschuss(at)muellheim.de

Link: www.muellheim.de/gutachterausschuss


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