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Rathaus

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Weitere Hinweise
Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerblicher Zwecke) gegenüber der Gemeinde March bestehen.
Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittler, Makler und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.
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