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Rathaus

Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt beurkundet werden. Sie wird mit der Zustimmung der Mutter des Kindes rechtswirksam.

Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
zuständige Stelle
  • jedes Amtsgericht,
  • jede Notarin oder jeder Notar
  • das örtliche Standesamt oder
  • das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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