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Rathaus

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Gemeindeplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune. Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der zukünftigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde.
Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch ( BauGB ) und die Baunutzungsverordnung ( BauNVO ). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung.

Es enthält außerdem die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzungen, die Zulässigkeit von Vorhaben,die Bodenordnung u.a.. Die Baunutzungsverordnung beinhaltet die Regelungen über die zulässige Art der baulichen Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes.

Die Bauleitplanung ist normalerweise in 2 Stufen aufgebaut:
Die 1. Stufe ist der Flächennutzungsplan. Dieser wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung. In ihm werden die bestehenden sowie die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung in die verbindlichen Bauleitplanung besteht jedoch nicht.

Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan. Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfasst ein Teilgebiet einer Kommune. Die im Plan und in den Textteilen fixierten Festsetzungen werden vom Gemeinderat als Satzungen beschlossen. Dadurch gelten für alle Bürger im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, die gleichen Vorschriften.


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