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Barrierefreies Bauen

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) enthält weitreichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Diese Regelungen haben einen besonderen politischen Stellenwert. Dahinter steht das Ziel, die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern und zur Integration dieses Personenkreises in allen Lebensbereichen, insbesondere auch in der Arbeitswelt beizutragen.

Neben den für Behinderte, alte Menschen und Kinder bestimmten baulichen Anlagen wie zum Beispiel Altenheime, Wohnungen für behinderte Menschen, Kindergärten, sind alle in § 39 der LBO genannten Gebäude barrierefrei zu gestalten.

Dazu zählen unter anderem:

  • Verwaltungsgebäude
  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Bürogebäude
  • Gaststätten
  • Hotels
  • sonstige gewerblich genutzte Gebäude ab einer bestimmten Nutzfläche.
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