Bauabnahmen und Baukontrollen
Die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlußabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.
Verfahrensablauf
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit den der Baugenehmigung beigefügten Abnahme-Karten.
Natürlich können Sie auch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch die jeweilige Abnahme vereinbaren.
Kosten/Leistung
Die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauabnahmen sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten.
Zugehörigkeit zu