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Rathaus

Werbeanlagen

Werbeanlagen (z. B. Schilder, Leuchtschriften und Anschlagtafeln) über 1 m² Größe sind in der Gemeinde March genehmigungspflichtig.

Verfahrensablauf

Für die Antragstellung benötigt man in der Regel:

  • Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
  • Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer Werbeanlage
  • Lageplan
  • Bauzeichnung oder Fotomontage, die das Gebäude im Verbindung mit der Werbeanlage darstellt (mit Schnitt bei ausragenden Werbeanlagen).
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