Werbeanlagen
Werbeanlagen (z. B. Schilder, Leuchtschriften und Anschlagtafeln) über 1 m² Größe sind in der Gemeinde March genehmigungspflichtig.
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung benötigt man in der Regel:
- Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
- Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer Werbeanlage
- Lageplan
- Bauzeichnung oder Fotomontage, die das Gebäude im Verbindung mit der Werbeanlage darstellt (mit Schnitt bei ausragenden Werbeanlagen).
Zugehörigkeit zu
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