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Rathaus

Spielautomatenaufstellung

Die Aufstellung von Spielautomaten ist anzeige- oder genehmigungspflichtig. Anträge sind beim Bürgerbüro zu stellen.

Weitere Hinweise

Das Formular für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Erteilung einer Elraubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit


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