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Rathaus

Sondernutzung an Straßen

„Sondernutzung“ ist der Gebrauch einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf in der Regel einer Erlaubnis.

  1. Eine Sondernutzung, die einer Erlaubnis bedarf, ist u.a. das Aufstellen von Plakaten, Info-Ständen u.ä. auf öffentlichen Verkehrsflächen (zuständig: Frau Böhmke, Ordnungsamt).
  2. Baustelleneinrichtungen (Gerüst, Kräne, Baumaschinen, Container, Absperrungen von Gehwegen usw.)
    Eine Sondernutzung nach Nr. 2 ist bei Herrn Utz, Bauamt, anzuzeigen.

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