Volltextsuche auf: https://app.march.de
Rathaus

Bußgeldverfahren

Ein Verstoß gegen geltendes Recht stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.
Falls für die Ahndung als Ordnungswidrigkeit die Zuständigkeit der Gemeinde March gegeben ist, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei Verstößen geringer Art,  geht laut den Bestimmungen des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes,  der Festsetzung einer Geldbuße ein Verwarnungsverfahren voraus.
Zugehörigkeit zu
Menü zurück Seite
neu laden
zur
Startseite
mehr
Infos
Hilfe schließen
Direkt nach oben