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Rathaus

Kampfhunde

Bei uns besteht innerorts eine Vorschrift, wonach Hunde an die Leine zu nehmen sind.

Hundehaltern empfehlen wir, in unserer Polizeiumweltschutzverordnung (siehe Ortsrecht) die einschlägigen Bestimmungen über Hundehaltung nachzulesen.

Gefährliche Hunde sind in Gewahrsam zu halten.

Außerhalb des befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Sie dürfen hierbei nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher zu führen. Bissige Hunde müssen dabei einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.

Halter von Kampfhunden sollten sich über die weiteren Vorschriften bei uns informieren.

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