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Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des BP-Entwurfs "Benzhauser Strasse 3"


Der Gemeinderat der Gemeinde March hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzhauser Straße 3“ gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Der Bebauungsplanentwurf vom 18.03.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 18.03.2024, jeweils mit Begründung vom 18.03.2024 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 unter

https://www.march.de/de/Leben-Wohnen_/Rund-ums-Haus/Bebauungsplaene-im-laufenden-Verfahren

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde March, Am Felsenkeller 2, 79232 March, öffentlich aus.

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