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Heizkostenzuschuss 2022 für Baden-Württemberg online beantragen.


Die Anträge können über ein Online-Portal gestellt werden, das ab dem 8. Mai 2023 verfügbar ist. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, sind nicht antragsberechtigt. Hier muss der Vermieter für sie aktiv werden. Der Heizkostenzuschuss ist nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen „Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg“ oder dem Heizkostenzuschuss II.

Weitere Informationen finden sie hier

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