Öffentliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 02.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Firma Willtec" aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 02.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Firma Willtec“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Alle Unterlagen können sie in der Zeit vom 31.05.22 bis einschließlich 04.07.2022 unter: https://www.march.de/de/Leben-Wohnen_/Rund-ums-Haus/Offenlage einsehen.
(Bitte beachten Sie, dass der Link nicht vor dem 31.05.22 funktioniert. Derzeit erscheint eine Fehlermeldung)
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